Verträgt sich die Freiheit von Lehre und Forschung mit Regeln? Forscher beanspruchen für sich die Eigengesetzlichkeit ihrer Forschung, die freie Wahl der Methoden zum Erreichen des Forschungsziels und das Recht zur (Nicht-)Verbreitung. Auch die Lehre ist im Rahmen der zu erreichenden Ausbildungsziele frei. Den Lehrenden können weder bestimmte Inhalte im Einzelnen noch bestimmte Methoden oder Techniken vorgegeben werden. Zur Selbstbestimmung der Wissenschaftler gehört aber auch eine Selbstbeschränkung. Sie unterliegen den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Das bloße Selbstverständnis im Handeln hierzu reicht mittlerweile nicht mehr aus. Die Sicherung und Dokumentation der guten wissenschaftlichen Praxis wird vielmehr zur Bedingung der Ausreichung von Zuwendungen in Forschungsprogrammen des Bundes und für DFG-Anträge gemacht. Die Hochschule Hof hat daher seit Anfang des Jahres „Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis“ verabschiedet, die für alle Wissenschaftler der Hochschule verbindlich sind. In den Leitlinien werden die Anforderungen der “Leitlinien DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz umgesetzt.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Einhaltung von Recht und Gesetz, insbesondere
- Beihilferecht,
- Arbeitnehmererfinderrecht,
- Patent-, Geschäftsgeheimnis-, Marken- und Urheberrechtsgesetz,
- Datenschutz,
- Wettbewerbsrecht und
- Strafrecht.
Einhaltung von vertraglichen Vorgaben
- Zuwendungsbedingungen,
- Verträge mit Dritten und
- dokumentierte Vereinbarungen über Nutzungsrechte an Forschungsdaten oder Forschungsergebnissen.
Gute Wissenschaftliche Praxis allgemein und disziplinbezogen
- Durchführung der Forschung lege artis,
- Anwendung von wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Methoden,
- Anwendung von besonderer forscherischer Sorgfalt beim Einsatz neuer Methoden,
- Dokumentation der Forschungsergebnisse,
- Infrage stellen aller gefundenen Ergebnisse,
- strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern,
- Zusammenarbeit und Wahrnehmung der Leitungsverantwortung in Arbeitsgruppen,
- Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten,
- wissenschaftliche Veröffentlichungen zu gefundenen Forschungsergebnissen und
- Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Ethische Werte und Normen
- Ethische Standards,
- Vermeidung von direkten und indirekten Diskriminierungen durch die Wissenschaft und
- Befolgung der Voten von zuständigen Ethik- oder Compliance-Kommissionen.
Organisatorische Pflichten für die und Vorgaben der Hochschule Hof
Jede Hochschule ist verpflichtet, wissenschaftsadäquate Strukturen zu schaffen. Zu den erforderlichen Rahmenbedingungen gehört die Möglichkeit der Recherche nach bereits öffentlich zugänglich gemachten Forschungsleistungen in Datenbanken und sonstige Medien. Der Bibliothek und ihrer Ausstattung kommt hierbei eine zentrale Funktion zu. Weiterhin ist nach den Leitlinien jeder Forscher verpflichtet, Verträge durch die Hochschule über die Nutzungsrechte an Forschungsergebnissen und sich ggf. daraus ergebenden gewerblichen Schutzrechten und Rechten des geistigen Eigentums zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt schließen zu lassen, in der Regel vor Beginn des Forschungsprojektes. Hier ist die Transferstelle Recht und Lizenzen Ansprechpartner. Für die Akquise von Drittmitteln im Forschungsbereich, die Durchführung von Forschungsprojekten und die Geheimhaltungsvereinbarungen im Bereich der Drittmittel gelten in der Hochschule Hof definierte Kernprozesse. Für Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis oder bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ist ein Ombudsmann/eine Ombudsfrau in jeder Hochschule zu installieren. In der Hochschule Hof wird diese Funktion von der Compliance Beauftragten wahrgenommen (compliance@hof-university.de).
Offene Fragen
Forschungsergebnisse sollen in der Regel 10 Jahre ab Veröffentlichung zugänglich und nachvollziehbar in einem internen oder externen Repositorium archiviert werden. Derzeit verfügt die Hochschule Hof noch nicht über ein strukturiertes Forschungsdatenmanagement. Die Daten werden dezentral in den Forschungsgruppen gespeichert. Zweitens fehlen derzeit Leitlinien zur Forschungsethik und Beurteilung von Forschungsvorhaben zu ethischen Folgen. Diese sind in Vorbereitung. Die Hochschule Hof ist allerdings bereits in der Gemeinsamen Ethik-Kommission der Hochschulen Bayerns (GEHBa) vertreten.