Bedürftige Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern sowie Studierende an Universitäten und Hochschule können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für Lernmittel erhalten. Die Antragstellungen hierfür laufen an der Hochschule Hof bei Doreen Rustler aus der Studienberatung zusammen.
Frau Rustler, worum genau geht es beim Oskar-Karl-Forster-Stipendium – was wollte der Namensgeber erreichen?
„Oskar Karl Forster war ein gut betuchter bayerischer Konsul, der sich mit dem gleichnamigen Stipendium über seinen Tod hinaus für die Belange begabter, aber finanziell weniger wohlhabender Schülerinnen und Schüler sowie Studierender einsetzen wollte. Nach seinem letzten Willen wird die Hälfte des Reinertrags seines Erbes für deren Förderung an Gymnasien, Universitäten und Hochschulen wie der unseren verteilt. Die Verwaltung der Gelder obliegt dabei seit seinem Tod im Jahr 1973 dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Eingesetzt werden können die Zuschüssen zur Beschaffung von Büchern und sonstigen Lernmitteln sowie zum Beispiel für Druckkosten von Dissertationen.“
Wie kann man denn nachweisen, dass man „bedürftig“ und damit förderfähig ist?
„Bedürftig im Fall von Studierenden heißt, dass diese entweder BaföG-Empfänger sind bzw. dass das eigene Einkommen und das der Eltern eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Natürlich ist dies durchaus eine gewisse Hürde, da nicht jeder gerne die Lohnsteuererklärung bzw. den Verdienstnachweis der Eltern preisgibt. Das ist aber zwingend vorgeschrieben, um die Bedürftigkeit seitens des Ministeriums zu prüfen.“
Was kann man beantragen und wie geht das konkret?
„Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 100 € und höchstens 500 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Hochschule beim Ministerium. Das bedeutet, jede und jeder Studierende kann ab dem 2. Semester und nur einmalig im Studium bei uns einen Antrag für dieses „Bücherstipendium“ stellen.
Allerdings: Für die Gewährung der Beihilfe ist die Befürwortung einer zuständigen Hochschullehrerin oder eines zuständigen Hochschullehrers hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung sowie der Förderungswürdigkeit des Antragstellers oder Antragstellerin, unter Würdigung der bisherigen Studienleistungen, erforderlich.
Allerdings müssen die Studierenden das Geld zunächst vorstrecken und können dann die Quittungen dafür einreichen. Das Datum der Quittungen muss im Bewilligungssemester liegen. Solange Geld da ist, bekommt dann jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, dann den Betrag ausgezahlt.“
Seit wann gibt es das Stipendium und wie viele Studierende haben davon an der Hochschule schon Gebrauch gemacht?
„Das Oskar-Karl-Forster-Stipendium gibt es an der Hochschule Hof seit mittlerweile 2004. Seitdem konnten insgesamt 134 Studierende damit gefördert werden. Natürlich hat sich der Zuschusszweck seitdem stark gewandelt: Während anfangs tatsächlich noch die Anschaffung von Büchern im Mittelpunkt stand, hat sich dies durch die Digitalisierung der Lernmittel natürlich deutlich verändert – aber auch dies dürfte im Sinne von Oskar Karl Forster sein.“
Vielen Dank für diese Informationen!