Kostenlos abonnieren

Werden Sie regelmäßig per E-Mail über neue Ausgaben der campuls informiert. Sie können Ihr kostenloses Abo jederzeit einfach online über den Abmeldelink im Newsletter kündigen.

Weitere Infos zu Datenschutz & Widerrufsrecht finden Sie hier.

Neue Rahmenvereinbarung soll Innovationskraft der Hochschulen steigern


Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wissenschaftsminister Markus Blume und Kultusminister Michael Piazolo haben gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der staatlichen bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen sowie den Ärztlichen Direktoren der Universitätsklinika die neue Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 bis 2027 (“Agilität, Exzellenz und Innovation für Bayerns Hochschullandschaft”) unterzeichnet.

Hochschulpräsident Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Lehmann (Mitte) bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung 2023 bis 2027 zwischen der bayerischen Staatsregierung und den bayerischen Hochschulen im Max-Joseph-Saal der Residenz in München; Bild: Alexandra Beier;

Die Unterzeichnung stellt den Einstieg in die im neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) neu geregelte strategische Hochschulsteuerung dar. Staat und Hochschulen schließen darin mehrere Jahre geltende Rahmenvereinbarungen ab, in denen die Hochschulleistungen umfassend in insgesamt zehn Handlungsfeldern abgestimmt werden.

Dabei erfolgt eine Umstellung auf eine moderne outcome-orientierte Makrosteuerung mit
messbaren Erfolgsparametern.

Wir geben unseren Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften,
Kunsthochschulen und Universitätskliniken Planungssicherheit und erhöhen die
Hightech Agenda Bayern auf insgesamt 5,5 Mrd. €. Diese Investition ist einmalig in Deutschland und eine echte Zukunftsstrategie. Wir gehören zu den forschungsstärksten Regionen in der Welt und wollen es auch bleiben.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder
Bild: Alexandra Beier;

Als zentrale Handlungsfelder sind in der Vereinbarung neben Forschung und Lehre auch der Wissenstransfer in die Gesellschaft und die Wissenschaftskommunikation festgehalten. Darüber hinaus sind Querschnittsthemen wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Digitalisierung, Gleichstellung oder Internationalisierung enthalten.

Außerdem dient die Rahmenvereinbarung vor allem der mittelfristigen finanziellen Planungssicherheit für die gesamte bayerische Hochschullandschaft. Dank enormer finanzieller Leistungen des Freistaats sind mit der Rahmenvereinbarung besondere Privilegien verbunden: Sie sorgt unter anderem für die Sicherung der Grundfinanzierung mindestens auf dem Niveau der Ansätze des Haushalts 2023, garantierte Tarifaufwüchse sowie eine deutliche Erhöhung der
Mittel für die über die Grundfinanzierung hinaus gehenden Strategiefonds (bisherige
Innovationsfonds).

Einen massiven Zusatzschub bedeutet die zwei Milliarden Euro starke Verstetigung der Hightech Agenda Bayern (HTA) für den Bereich der Hochschulen. Damit investiert der Freistaat insgesamt 5,5 Milliarden Euro in seine Technologie-Offensive. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und endet am 31. Dezember 2027. Auf die Rahmenvereinbarung aufsetzend wird
Wissenschaftsminister Blume mit den einzelnen Hochschulen bilaterale Hochschulverträge abschließen, in denen eine weitere individuelle – insbesondere profilbildende – Konkretisierung der Leistungen des Staates und der Hochschulen erfolgt.

(red)

Weitere Themen