Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume und die Leitungen der 33 staatlichen bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen sowie Kunsthochschulen haben am Donnerstagnachmittag in München die individuellen Hochschulverträge für den Zeitraum bis Ende 2027 unterzeichnet. Nach dem Inkrafttreten des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes, der Verstetigung der Hightech Agenda Bayern und der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 bis 2027 ist dies ein weiterer Schritt für die zukunftsfeste Weiterentwicklung der bayerischen Hochschullandschaft.
Wissenschafts- und Kunstminister Markus Blume:
Schlusspunkt der größten Hochschul-Offensive aller Zeiten: Unsere Hochschulen setzen sich bei größtmöglicher Planungssicherheit ambitionierte Ziele – so entfaltet sich in den 33 individuellen Hochschulverträgen die ganze Vielfalt und Exzellenz der bayerischen Wissenschaftslandschaft! Als Freistaat begleiten und unterstützen wir die Hochschulen insbesondere mit der Verstetigung unserer 5,5 Milliarden Euro starken Hightech Agenda und einem weiteren Aufstocken der Strategiefonds.“
Bayerns Kunst- und Wissenschaftsminister Markus Blume
Individuelle Konkretisierung der Rahmenvereinbarung
In den Verträgen zwischen dem Freistaat und seinen Hochschulen setzen die einzelnen Einrichtungen neben klaren eigenen Schwerpunkten in den Kernbereichen Studium und Lehre, Forschung und Transfer viele innovative Akzente bei Mega-Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Damit konkretisieren sie für die einzelnen Einrichtungen die Vorgaben der Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 bis 2027 – Agilität, Exzellenz und Innovation für Bayerns Hochschullandschaft, mit der im Juni eine neue Ära der strategischen Hochschulsteuerung eingeläutet wurde.
Hofs Hochschulpräsident äußert sich dazu wie folgt:
„Mit den zusätzlichen Mitteln des Hochschulvertrags kann die Hochschule Hof ihre innovative Lehre weiter ausbauen und neue Impulse in der Forschung setzen, so dass via Transfer auch die Region davon profitiert.”
Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Lehmann
Als Instrument der Hochschulsteuerung lösen die Hochschulverträge die 2006 eingeführten Zielvereinbarungen ab – ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Dabei wird das in der Rahmenvereinbarung verankerte Prinzip einer modernen outcome-orientierten Steuerung in den Hochschulverträgen in individuellen, verbindlichen und profilbildenden Zielsetzungen fortgeführt.
Finanzielle Ausnahmestellung stärkt Innovationskraft der Hochschulen
Das Erreichen der ehrgeizigen Ziele unterstützt der Freistaat mit erheblichen finanziellen Leistungen: Die Strategiefondsmittel wurden um 10 Millionen Euro auf fast 55 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Damit stehen bis Ende 2027 vorbehaltlich der jeweiligen Beschlussfassungen des Haushaltsgesetzgebers insgesamt rund 275 Millionen Euro in Strategiefonds für profilbildende Maßnahmen an den Hochschulen zur Verfügung.