Mit einem neuen Gleichstellungskonzept stellt die Hochschule Hof die Weichen für die kommenden Jahre. Es soll Chancengleichheit fördern, Benachteiligungen abbauen und die Hochschule als attraktiven Studien- und Arbeitsort für alle weiterentwickeln. Welche Ziele das Konzept verfolgt, welche rechtlichen Vorgaben dahinterstehen und wie die geplanten Maßnahmen im Hochschulalltag wirken sollen, erläutert die Beauftragte für Frauen in Wissenschaft und Kunst, kurz die Frauenbeauftragte der Hochschule Hof, Prof. Dr. Anett Matthäi, im Gespräch.

Frau Prof. Dr. Matthäi, die Hochschule Hof stellt ein neues Gleichstellungskonzept vor. Warum war es notwendig, ein solches Konzept zu erarbeiten?
„In vielen Bereichen, so auch an der Hochschule Hof sind Frauen in Führungs-, und Entscheidungspositionen nicht oder in geringer Anzahl vertreten, dabei machen Frauen etwa 50 % der Gesellschaft aus. Die Einbindung von Frauen gewährleistet, dass die Ideen und Bedürfnissen der Hälfte der Gesellschaft berücksichtigt werden, was heute nicht der Fall ist.“
Welche Ziele verfolgt das neue Gleichstellungskonzept konkret – und woran wird sich in einigen Jahren messen lassen, ob diese Ziele erreicht wurden?
„Das Konzept verfolgt bis 2030 konkrete Ziele wie die thematische Erweiterung der Angebote für Schülerinnen und Schüler, die Weiterentwicklung der Angebote für Studierende und Mitarbeitende sowie die Analyse der Verankerung von Gleichstellung in den Studiengängen. Erfolge werden sich messen lassen an Anzahlen von Hochschulmitgliedern, die an Anti-Bias Trainings teilgenommen haben, sowie Zielzahlen bei Professorinnen. Die regelmäßige öffentliche Berichterstattung hilft hier Transparenz über die Umsetzung zu erreichen, Ein wichtiges übergeordnetes Ziel: Angebote zu schaffen, so dass die Menschen, die zu uns kommen ihre Ausbildung gemäß ihrer Interessen wählen können und nicht aufgrund von geschlechtsgebundenen stereotypen Erwartungen.“
Welche rechtlichen Grundlagen verpflichten Hochschulen überhaupt dazu, ein Gleichstellungskonzept zu entwickeln und regelmäßig fortzuschreiben?
„Laut Artikel drei des Grundgesetzes fördert der Staat die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“. Für viele Menschen, auch an der Hochschule, ist diese verfassungsrechtliche Aussage wenig greifbar und offen für Interpretationen. Wir haben daher im Rahmen des Konzeptes eine Datenbasis geschaffen und ausgewertet. So können wir sehen, wo Frauen z.B. in Entscheidungspositionen noch unterrepräsentiert sind. Wir haben Maßnahmen festgelegt, mit denen die Hochschule auf „die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken kann.“ Oft sind diese Nachteile nicht direkt sichtbar, weil sie gesellschaftlich verankert sind und als normal wahrgenommen werden. Das ist bekannt, daher ist ein Gleichstellungskonzept in allen hochschulrelevanten Bereichen gefordert, z.B. bei der Drittmittelbeantragung für die Forschung, aber auch in Akkreditierungsverfahren von Studiengängen.“
Für welchen Zeitraum gilt das neue Konzept, und wie häufig wird überprüft, ob die darin formulierten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden?
„Das Gleichstellungskonzept gilt für den Zeitraum bis 2030. Als Hochschule sind viele unserer Prozesse an die Semesterzeiten gebunden. Wir haben daher bei der Erstellung des Konzepts Stichtage festgelegt, zu denen wir die die Daten erfassen und diskutieren, um Trends zu sehen. Das Schöne daran in einer wissenschaftlichen Einrichtung zu arbeiten ist, dass es viele Kolleginnen und Kollegen gibt, die ebenfalls Spaß daran haben Daten zu analysieren und den ist-Zustand zu hinterfragen.“Welche zentralen Handlungsfelder umfasst das Gleichstellungskonzept? Geht es dabei ausschließlich um die Gleichstellung von Frauen und Männern oder wird der Begriff heute deutlich weiter gefasst?
„Neben der Geschlechtergerechtigkeit arbeiten die Hochschulen an einer chancengerechten Teilhabe unabhängig von sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Identität, Religion, Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die Gleichstellung von Frauen und Männern nimmt nach wie vor eine Sonderrolle bei den Gleichstellungsthemen ein, da 50 % der Menschen Frauen sind, sie aber gemessen an Besitz, Führungsposition oder (hochschul)politischer Mitbestimmung nach wie vor weltweit in der Minderheit sind.“
Welche konkreten Maßnahmen werden Studierende und Beschäftigte im Hochschulalltag unmittelbar bemerken? Gibt es Projekte oder Angebote, die zeitnah umgesetzt werden?
„Ich denke nicht, dass es unmittelbar bemerkbare Veränderungen geben wird, da strukturelle Veränderungen langsam geschehen und nachhaltig wirken. An Gleichstellung und Gleichberechtigung arbeitet die Hochschule nicht erst seit diesem Jahr. Weitere Sensibilisierung für das Thema, die Darstellung von in unseren sozialen Medien, wie auch eine Weiterentwicklung der bestehenden Angebote werden aber natürlich transparent gezeigt.
Eine bemerkbare Veränderung an der Hochschule war, dass wir seit einigen Jahren gratis Periodenartikel zur Verfügung stellen. Der kostenlose Zugang zu Hygieneprodukte ist heute noch nicht die Norm, die Produkte sind aber für 50 % der Menschen ein Grundbedürfnis. Das Angebot macht den öffentlichen Raum für Frauen nutzbarer und es wird hoffentlich in einigen Jahren ebenso zur Ausstattung von Toiletten gehören, wie heute Toilettenpapier oder Pissoirs – letztere ebenso exklusiv für den die anderen 50 % der Gesellschaft. An solchen Alltäglichkeiten, wie der öffentlichen Toilette, erkennt man häufig, dass die Mitbestimmung von Frauen bei der Entwicklung fehlt.“
Gerade in technischen Studiengängen sind Frauen häufig noch unterrepräsentiert. Welche Strategien verfolgt die Hochschule Hof, um mehr junge Frauen für MINT-Fächer zu gewinnen und langfristig zu fördern?
„Es ist richtig, Frauen sind in vielen MINT-Studiengängen nach wie unterrepräsentiert. Um das zu ändern, arbeiten wir auf unterschiedlichen Ebenen: Wir bieten Programme für Schülerinnen an, um sie für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Persönlich habe ich noch kein Kind gesehen, dass keinen Spaß am Experimentieren hat. Die geschlechterspezifischen Stereotypen entwickeln sich sehr früh in der Kindheit, was oft dazu führt, dass die Ausbildung oder das Studium in einem Bereich gewählt werden, der der gesellschaftlichen Erwartung entspricht, teilweise aber eben nicht im Bereich, in der die eigene Begabung liegt.
Ich würde auch das Thema nicht nur auf die Frauen reduzieren, gesellschaftliche Erwartungen werden an alle Geschlechter gestellt. Männer sind nach wie vor unterrepräsentiert in gesellschaftsrelevanten Studiengängen wie z.B. der angewandten Pflege oder den gestalterischen Studiengängen wie dem Design. Auch hier setzen wir an mit unseren Programmen für Kinder.“
Manche Kritiker befürchten, Gleichstellung und Quotenvorgaben könne zu Diskriminierung von Männern führen. Wie begegnen Sie solchen Vorbehalten, und was bedeutet Chancengleichheit aus Ihrer Sicht ganz konkret?
„Dieser Kritik sehe ich mich häufig ausgesetzt, dass die Leistung von Frauen und Männern mit zweierlei Maß gemessen wird. Häufig sind Verlustängste oder unzureichendes Wissen über das Thema Chancengleichheit Auslöser für die Angriffe gegen Gleichstellungsmaßnahmen. Ich schätze es sehr an der Hochschule, wenn die Kollegen diese Ängste und Kritik direkt ansprechen, so dass man faktenbasiert diskutieren kann. Denn nicht jede persönlich empfundene Benachteiligung ist gleichzusetzen mit Diskriminierung. Studien zeigen heute, dass Quotenregelungen dazu geführt haben, dass im Rahmen von Einstellungsverfahren neutraler auf die Bewerbungen geschaut wurde, eben weil man gezwungen ist, aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Quoten genauer und sachlicher hinzuschauen.
Chancengleichheit bedeutet für mich, dass ich eine Person unabhängig von ihren offensichtlichen Merkmalen, wie Alter oder Geschlecht (..) als Individuum wahrnehme. Generalisierungen z.B. über die Eigenschaften der Frauen, der internationalen Studierenden, der GenZ oder die der Boomer hört man von mir selten.“
Welche Rolle spielen die Professorinnen und Professoren, die Führungskräfte sowie die einzelnen Fakultäten bei der Umsetzung des Konzepts? Ist Gleichstellung eine Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten – oder der gesamten Hochschule?
„An dieser Stelle möchte ich gerne aus dem Konzept zitieren: „Die Hochschulleitung fordert alle Organe und Gremien sowie alle Mitarbeitenden an den vier Standorten der Hochschule auf, bei der Umsetzung der im Gleichstellungskonzept dargelegten Maßnahmen und Vorhaben mitzuwirken. Um eine weitere kontinuierliche Verbesserung der Chancengleichheit zu erreichen, ist jedoch mehr nötig als starre gesetzliche Vorgaben und die Erstellung eines Konzeptes. Vielmehr bedarf es einer gewissen Sensibilisierung des gesamten Personals, damit alle gemeinsam dies als persönliche und dauerhafte Aufgabe betrachten. Nur so gewinnen alle Beschäftigten von einem partnerschaftlichen und vorurteilsfreien Miteinander.“