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Prof. Dr. Anett Matthäi ist neue Frauenbeauftragte der Hochschule Hof

Sie ist die neue Frauenbeauftragte der Hochschule Hof: Prof. Dr. Anett Matthäi, Prodekanin der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Professorin im Masterstudiengang „Sustainable Textiles“ am Campus Münchberg. Ihre Amtszeit startet mit der Versetzung der langjährigen Frauenbeauftragten Prof. Dr. Margarete Blank-Bewersdorff am 24.09.2022 in den Ruhestand und endet am 14.03.2024. Prof. Matthäi war bisher stellvertretende Frauenbeauftragte.

Prof. Dr. Margarete Blank-Bewersdorff, Frauenbeauftragte der Hochschule Hof und ihre Nachfolgerin Prof. Dr. Anett Matthäi; Bild: Hochschule Hof

In einem Kurzinterview hat die campuls.digital-Redaktion mit Prof. Matthäi über ihre neue Aufgabe und die wichtigsten Aspekte ihrer Arbeit gesprochen.

Zum 24.09.2022 treten Sie in die Fußstapfen Ihrer Vorgängerin Prof. Dr. Margarete Blank-Bewersdorff als Frauenbeauftragte der Hochschule Hof. Was planen Sie für Ihre neue Aufgabe?

Ich hatte das Glück bereits ein Jahr als Stellvertreterin von Margarete Blank-Bewersdorff einen Einblick in die aktuellen Aufgaben zu bekommen.

Ein neuer Aspekt, der speziell für forschende Hochschulen an Bedeutung gewinnen wird, ist der Gender Equality Plan. Weitere neue Aspekte, wie die Umsetzung von Diversitätsaspekten oder auch das Vermeiden von Nachteilen für Männer, die sich von den „klassischen“ Rollenbildern entfernen, sehe ich als Handlungsfelder bei der Gleichberechtigung.

Wie bei allen neuen Aufgaben finde ich es wichtig sich erst einmal ein möglichst vollständiges Bild von der Gesamtsituation zu machen und in den Austausch zu treten mit den Kolleg:innen, die gewählt wurden, um Aufgaben der Gleichstellung und Frauenförderung an der Hochschule zu übernehmen.

Was ist für Sie der zentralste Aspekt der Gleichberechtigung?

Ich halte Transparenz für den wichtigsten Aspekt. Nur wenn alle Fakten bekannt sind, ist es möglich zu entscheiden, ob eine Benachteiligung vorliegt und wenn dem so ist, diese zu beseitigen.

Was ist Ihr wichtigster Rat für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen?

Der gleiche, den ich auch einem Studenten oder einem Wissenschaftler geben würde: Sei engagiert und gut in dem was du tust und leiste dir keine Schwächen bei der fachlichen Eignung. Erwarte faire Behandlung und spiele selbst auch fair.

Wir gratulieren Ihnen herzlich zur Wahl zur Frauenbeauftragten und wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Amtszeit!

von links nach rechts: Hochschulpräsident Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Lehmann, Prof. Dr. Anett Matthäi und Prof. Dr. Willi Darr; Bild: Hochschule Hof

Die Aufgaben der Frauenbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule im Überblick und Vergleich

Frauenbeauftragte: Die Grundlagen der Arbeit der Frauenbeauftragten sind im Bayerischen Hochschulgesetz verankert. Sie achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Gleichstellungsbeauftragte: Die Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten ist es, in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und dahingehend unterstützend zu wirken.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG). Das Gesetz verpflichtet auch die Hochschule Hof zur Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes. Dieser Forderung kommt die Hochschule mit der Erarbeitung eines Gleichstellungskonzeptes für das nichtwissenschaftliche Personal und der kontinuierlichen Fortschreibung dieses Konzeptes nach.

Kirsten Hölzel

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